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   VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126   

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https://dejure.org/2020,46491
VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126 (https://dejure.org/2020,46491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2020 - 4 ZB 20.126 (https://dejure.org/2020,46491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 4 ZB 20.126 (https://dejure.org/2020,46491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 58 Abs. 2, § 60 Abs. 2 S. 1, § 74 Abs. 1 S. 1
    Überschreitung der Klagefrist trotz ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung

  • rewis.io

    Überschreitung der Klagefrist trotz ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126
    Über die bei der Einlegung des Rechtsbehelfs einzuhaltende Form musste dagegen nicht zwingend belehrt werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2018 - 1 C 6.18 - BVerwGE 163, 26 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126
    Der Beginn der Antragsfrist setzt keine positive Kenntnis von der Fristversäumnis voraus; das Hindernis entfällt vielmehr schon in dem Zeitpunkt, in dem Zweifel an der Einhaltung der Frist aufkommen müssen, was regelmäßig bei Zugang einer entsprechenden Eingangsmitteilung durch das Gericht der Fall ist (vgl. BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02 - NJW 2003, 1516; Hoppe in Eyermann, a.a.O., § 60 Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2020 - 4 ZB 20.126
    Auch die in der Rechtsbehelfsbelehrung:enthaltene Angabe zur "Postfachanschrift: Postfach ..., ... M.", derer es von Gesetzes wegen nicht zwingend bedurft hätte (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.1966 - V C 196.65 - BVerwGE 25, 261), war inhaltlich zutreffend.
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